Atemschutz

Wehrdienst (Ausbildungsdienst)
Atemschutz
Dekon-Einheit ABC Zug Region Hannover-Ost

Atemschutz

Atemschutzgruppe der FF Ilten

Die Atemschutzgruppe der FF Ilten besteht derzeit aus 23 Atemschutzgeräteträgern und 2 Kameraden in der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger.
Einmal im Monat findet ein gesonderter Dienst für die Atemschutzgeräteträger statt, hier wird die Ausbildung nach dem Lehrgang im theoretischen und praktischen Bereich fortgesetzt.
Näheres siehe auch weiter unten unter „Aus- und Fortbildung“ und „Einblicke ins Dienstgeschehen“.

Bedeutung des Atemschutzes

Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädingender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.


Anforderungen an Atemschutzgeräteträger

Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ , in regelmäßigen Abständen festzustellen);
  • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.

Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.


Aus- und Fortbildung

Bei der Aus- und Fortbildung sollen sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß den Einsatzgrundsätzen richtig verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben können. Hierfür werden Übungen angesetzt, die Sicherheit mit dem Gerät vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.

In der Aus- und Fortbildung werden insbesondere folgende Tätigkeiten geübt:

AusbildungsinhalteTätigkeiten
Handhabung der AtemschutzgeräteAtemschutzgeräte anlegen, in Betrieb nehmen, ablegen und wechseln von Druckbehältern,Durchführen der Einsatzkurzprüfung
GewöhnungTragen von Atemanschlüssen ohne und mit Gerät
OrientierungBegehen von abgedunkelten und mit Hindernissen versehenen ObjektenAbsuchen von verrauchten und abgedunkelten Objekten
Körperliche BelastungSchnelles GehenTragen von LastenBegehen und Besteigen von HindernissenBesteigen von LeiternEinsteigen in Behältern und in enge Schächte
Psychische Belastungsich verhalten bei lärmsich verhalten bei plötzlich auftretenden unvorhersehbaren Ereignissensich verhalten bei Fehlern an Geräten
Übung von EinsatztätigkeitenSuchen und Retten von PersonenEinsteigen über LeiternBergen von GegenständenVornehmen von Strahlrohren mit SchlauchleitungenIn Stellung bringen von AusrüstungsgegenständenAusführen technischer/handwerklicher Arbeiten ohne SichtAbgeben von Meldungen über Funk
EigensicherungAnlegen der persönlichen SchutzausrüstungHandhaben von kontaminiertem Gerät, Schutzkleidung und Körperoberflächensich verhalten bei Eigengefährdung auch unter psychischer BelastungBeachten der Maßnahmen der Atemschutzüberwachung
NotfalltrainingSuchen, Befreien und In-Sicherheit-bringen von in Not geratenen AtemschutzgeräteträgernAbgeben von Notfallmeldungen

Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens

  • eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage und
  • eine Einsatzübung innerhalb einer Einheit unter Atemschutz durchführen.

Einblicke ins Dienstgeschehen

Bericht: Feuerwehr geht hoch hinaus
Bericht: Gemeinsame Übung im Klinikum
Bericht: Besuch der Übungsstrecke Bergbau-Berufsgenossenschaft in Clausthal
Bericht: Schnuppertauchen

Bildergalerie: