Ausbildung zur Einsatzkraft
Grundlage jeder Einsatztätigkeit ist die Ausbildung.
Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr umfasst die Bereiche:
- Brandschutz
- Technische Hilfeleistung
Die Ausbildung gliedert sich in:
- Truppausbildung
- Technische Ausbildung
Truppausbildung
Die Truppausbildung gliedert sich in
- die Truppmannausbildung, bestehend aus:
- Truppmannausbildung Teil 1
Die Ausbildung erfolgt in Form eines Grundausbildungslehrganges auf Stadtebene, in dem alle neuen Kameraden aus der Stadt durch die Stadtausbilder geschult werden. Bei den Ausbildungsdiensten in der Wehr werden die Kenntnisse weiter vertieft.
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mind. 70 Stunden
- Truppmannausbildung Teil 2
Die Ausbildung erfolgt in Form von Dienst- / Ausbildungsveranstaltungen in der Wehr sowie durch gesonderte Ausbildungsveranstaltungen auf Stadtebene.
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mind. 80 Stunden in zwei Jahren
- Truppmannausbildung Teil 1
- den Lehrgang “Truppführer”
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt.
Technische Ausbildung
Nach dem erfolgreich abgelegten Grundausbildungslehrgang und aufbauend auf die Ausbildung in der Wehr durchlaufen die Einsatzkräfte verschiedene Punkte der “Technische Ausbildung” in Form von Lehrgängen wie: Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist, Technische Hilfeleistung, ABC – Einsatz.